Lärmschutz: Benutzung von Geräten und Maschinen ...

Diese Regelungen richten sich grundsätzlich sowohl an Unternehmer als auch an Privatpersonen. So dürfen gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 1 der 32. BImSchV Geräte und Maschinen in reinen, allgemeinen und besonderen Wohngebieten, Kleinsiedlungsgebieten, Sondergebieten, die der Erholung dienen, Kur- und Klinikgebieten sowie auf dem Gelände von Krankenhäusern und Pflegeanstalten im Freien an Sonn- und ...

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